Rechtliches
Für Umzüge, Transporte, Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen.
Stand: 14.09.2026
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Umzüge, Möbel- und Warentransporte, Entrümpelungen, Haushalts- und Betriebsauflösungen sowie damit verbundene Nebenleistungen zwischen MK-Transporte, Inhaber Mohamad Kirawan, Hohenzollernring 57, 50672 Köln (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen in Textform zustimmt.
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung in Textform oder mit Beginn der Leistung zustande.
(2) Festpreise gelten auf Grundlage der vom Kunden angegebenen oder bei der Besichtigung festgestellten Menge, der genannten Etagen, Zugangswege und Entfernungen. Weicht der tatsächliche Umfang hiervon erheblich ab, wird der Mehraufwand nach den vereinbarten Stunden- und Materialsätzen zusätzlich berechnet; der Kunde wird vor Ausführung darauf hingewiesen.
(1) Der Umfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Nicht enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart:
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die Räume und Zufahrten zum vereinbarten Termin zugänglich und Stellplätze für die Fahrzeuge verfügbar sind.
(2) Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Urkunden und andere Wertsachen sind vom Kunden selbst zu befördern; sie dürfen dem Umzugsgut nicht beigefügt werden.
(3) Gefährliche Güter, Munition, leicht entzündliche Stoffe, lebende Tiere und Pflanzen sowie leicht verderbliche Waren werden nicht befördert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Vom Kunden selbst gepackte Behältnisse sind so zu packen, dass der Inhalt bei üblicher Beförderung geschützt ist.
(1) Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen durch Verkehr, Witterung oder höhere Gewalt begründen keinen Schadensersatzanspruch.
(2) Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten werden mit 25 € je angefangener Viertelstunde und Mitarbeiter berechnet.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist nach Beendigung der Leistung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Verbrauchern kann eine Anzahlung für Material und Vorleistungen vereinbart werden.
(3) Der Auftragnehmer kann die Ablieferung von der Zahlung der fälligen Vergütung abhängig machen (§ 273 BGB, § 464 HGB).
Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Termin ab, wird folgende pauschale Entschädigung fällig; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten:
| Absage durch den Kunden | Entschädigung |
|---|---|
| bis 14 Tage vor dem Termin | kostenfrei |
| 13 bis 7 Tage vor dem Termin | 20 % des Auftragswerts |
| 6 bis 2 Tage vor dem Termin | 40 % des Auftragswerts |
| ab 1 Tag vor dem Termin | 60 % des Auftragswerts |
(1) Bei Umzugsverträgen mit Verbrauchern haftet der Auftragnehmer nach den §§ 451 ff. HGB. Die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts ist nach § 451e HGB auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf besonderen Umständen nach § 451d HGB beruhen, insbesondere bei vom Kunden selbst gepacktem oder ausgepacktem Gut, bei nicht angemeldeten Wertsachen sowie bei unzureichend verpackten empfindlichen Gegenständen.
(3) Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit der Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein verursacht wurde, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (§ 451g HGB), sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Eine über die gesetzliche Haftung hinausgehende Transportversicherung kann auf Wunsch des Kunden gegen gesonderte Vergütung vermittelt werden.
(1) Äußerlich erkennbare Schäden sind spätestens bei Ablieferung anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen (§ 451f HGB). Bei verspäteter Anzeige entfallen Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung.
(2) Ansprüche verjähren in einem Jahr; bei Vorsatz oder gleichgestelltem Verschulden in drei Jahren (§ 439 HGB).
(1) Der Kunde versichert, Eigentümer des Räumguts zu sein oder zur Verfügung darüber berechtigt zu sein. Mit Beginn der Räumung geht das Räumgut in das Eigentum des Auftragnehmers über, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Kunde hat persönliche Unterlagen, Wertsachen und Datenträger vor der Räumung zu entnehmen. Für nach der Räumung geltend gemachte Verluste einzelner Gegenstände wird nicht gehaftet.
(3) Eine Anrechnung verwertbarer Gegenstände auf den Preis erfolgt nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Gefährliche Abfälle und Sondermüll sind vom Kunden vor Beginn anzuzeigen; die Entsorgung wird gesondert berechnet. Der Auftragnehmer entsorgt nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
(1) Wird der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen ab Vertragsschluss zu. Der Widerruf ist gegenüber dem Auftragnehmer in Textform zu erklären; eine Begründung ist nicht erforderlich.
(2) Soll die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden, ist dazu die ausdrückliche Aufforderung des Verbrauchers in Textform erforderlich. Widerruft der Verbraucher anschließend, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen.
Widerruf richten Sie an:
MK-Transporte, Inh. Mohamad Kirawan, Hohenzollernring 57, 50672 Köln
Telefon: +49 1577 3748227 · E-Mail: info@mktransporte-kln.de
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand Köln.
(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Stand: 14.09.2026 · MK-Transporte · Inh. Mohamad Kirawan · Hohenzollernring 57 · 50672 Köln